Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Stand: 29.03.2022Tippfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten

§1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern von Zyber Berisha Gartenbau & Reinigung (Einzelunternehmung). Entgegenstehenden AGB von Vertragspartnern wird
ausdrücklich widersprochen. Diese bedürfen zu ihrer Einbeziehung in den Vertrag der ausdrücklichen
Zustimmung von Zyber Berisha Gartenbau & Reinigung (Einzelunternehmen) . Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als
auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen bzw. eine Ausnahme eingeräumt

Im nachfolgenden bezeichnet ist der Kunde/die Kundin (Auftraggeber) und Gartenbau & Reinigung Zyber Berisha (Auftragsnehmer) so zu verstehen und benannt.

§2 Angebote

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Durch die Unterschrift der Vertragspartner verwandelt sich dieses in einen rechtssicheren Vertrag. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in dem
Angebot bzw. Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Jegliche Änderungen an diesen bedarf einer schriftlichen Dokumentation und Bestätigung durch die Vertragspartner. Sämtliche Preise werden
im Angebot exklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer als Nettopreise ausgewiesen. Die Umsatzsteuer
wird am Ende des Angebots auf den Gesamtnettobetrag draufgerechnet. Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge zum Angebot bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Mitarbeiter und sonstige vom Auftragnehmer
herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder
Zusatzaufträgen berechtigt. Für Planungsaufgaben berechnen wir einmalige Pauschalbeträge. Höhe der Pauschalbeträge wird bei Anwendung schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber angerechnet.

 

§3 Ausführung & Arbeiten

Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das
Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen. Der Auftraggeber hat Gartenbau & Reinigung Zyber Berisha (Einzelunternehmen) (falls benötigt) die Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die
Kosten für den Verbrauch trägt der Auftraggeber. Der Verlauf von Versorgungsleistungen ist vor Baubeginn
durch den Auftraggeber anzuzeigen. Die Vergabe des Auftrages – ganz oder teilweise – an Subunternehmer,
bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Für Verzögerungen
durch Dritte (zBsp. Materiallieferungen) übernimmt Zyber Berisha Gartenbau & Reinigung (Einzelunternehmen) keine
Haftung. Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt erforderlich, bzw.
unvermeidlich sind, jedoch ohne Verschulden des Auftragnehmers erst während der Arbeitsdurchführung
erkannt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Sofern es sich dabei um unbedingt
erforderliche, bzw. unvermeidliche Arbeiten handelt, die eine Kostenüberschreitung von mehr als 25% der
Angebotssumme bewirken, muss der Auftraggeber diese vor Durchführung der Maßnahme genehmigen. Nur
nach erfolgter Genehmigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mehrkosten zu bezahlen. Ansonsten kann der
Auftraggeber wegen diesem Grund vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall sind die bis dahin geleisteten
Arbeiten entsprechend zu vergüten. Bei einer Kostenüberschreitung von weniger als 15% steht dem
Auftraggeber eine Sonderkündigungsrecht nicht zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mehrkosten
innerhalb dieses Rahmens zu übernehmen.
Die zur Ausführung der
Leistungen erforderlichen Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse (Strom, Wasser u.a.) werden vom
Auftraggeber auf dem Grundstück unentgeltlich für den gesamten Zeitraum der Bauleistung in erforderlicher
Menge zur Verfügung gestellt. Insbesondere stellt der Auftraggeber einen abschließbaren Raum für das
Werkzeug, Maschinen sowie Material für den gesamten Zeitraum der Bauleistungen zur Verfügung und
übernimmt bei Verlust sowie Diebstahl die Haftung.

§ 4 überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserstellung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B.
Kalkulationen, Zeichnungen oder Lichtbildern behält sich Zyber Berisha Gartenbau & Reinigung (Einzelunternehmen)
Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dienen der Vertragsabwicklung und dürfen Dritten
gegenüber nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn es wird eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung
erteilt. Zyber Berisha Gartenbau & Reinigung (Einzelunternehmen) behält sich bei Widerhandlung ein, rechtliche und juristische Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten.

§ 5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt im Regelfall nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand. Die
Abrechnung des Materials erfolgt aufgrund von angeschaffter und (bei nicht einsetzen) nicht retournierbaren Einheiten. Eine andere Vergütung muss
ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind
möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für die Leistungserbringung ergeben, die
vor Angebotsabgabe dem Auftragnehmer nicht bekannt waren. Bei Aufträgen, welche in einer Entfernung von
mindestens 50 Km Entfernung (Straßenentfernung) vom Sitz von Zyber Berisha Gartenbau & Reinigung (Einzelunternehmen)
abgewickelt werden, behält sich der Auftragnehmer die Erhebung einer Anfahrtspauschale vor. Die Berechnung der Anfahrtspauschale geschieht in zwei Schritten – eine Anfahrtspauschale von 69,00 EUR (Entfernung  >München <50km); 89,00 EUR (>50km < 90km); 99,00 EUR (>90km) wird auf die, mit unserem Stundensatz je Mitarbeiter, verrechnete Anfahrtszeit addiert. (gemittelte Anfahrtszeit bei normalen Verkehrsbedingungen laut Navigationssystemen) Als Sitz der Firma gilt hier Heinrich-Braun-Weg 12, 80933 München. Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen und
Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind keine Vergütungssätze
vereinbart, gilt der Standardmäßige Stundensatz von 42,00 EUR Netto. Das begleichen der Rechnung bzw. der Posten gelten als Anerkennung der erbrachten Leistungen. Nach dieser Frist gilt der Nachweis als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht als nicht anerkannt zurückgegeben hat oder schriftlich Einwendung erhoben hat

§ 6 Abnahme

Die Fertigstellung der Leistung wird vom Auftraggeber persönlich oder schriftlich in Form der
Abschlussrechnung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb
von 14 Wochentagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt
die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 14 Wochentagen nach der erfolgten Meldung der Fertigstellung. Hat
der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach
Ablauf von 5 Wochentagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, Vorbehalte wegen Mängel hat der Auftraggeber
sofort bei deren Bekannt werden zu melden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weiter
Ausführung der Leistung der Prüfung unterzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich
geltend zu machen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB/B
§n 7 trägt. Die Vergütung ist mit der Abnahme ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere tritt Verzug
ohne weitere schriftliche Mahnung ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleiben angemessene
Preisänderungen wegen veränderten Lohn- Material- und Vertriebskosten für Leistungen die 2 Monate oder
später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten. Zyber Berisha Gartenbau & Reinigung (Einzelunternehmen) ist berechtigt,
bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung oder Voraus- bzw. Abschlagszahlung zur Materialkostendeckung
in Höhe von 35% des Auftragsvolumens zu verlangen. Diese Abschlagszahlung wird i. d. R. ab einem Auftragsvolumen von 5.000,00 EUR verlangt. Der Auftragnehmer behält sich ein, eine Abschlagszahlung aber auch unterhalb dieser 5.000,00 EUR zu verlangen. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer durch
Änderungswünsche des Auftraggebers nach Erteilung des Auftrags entstehen, trägt der Auftraggeber in voller
Höhe.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, das seine Leistungen zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß
ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert
oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben
oder mindern. Für alle durch den Auftragnehmer erstellten Gewerke wird keine Garantie geleistet, es sei denn diese sind speziell und gesondert benannt und akzeptiert, 
im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit
anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder -verlust zu vermeiden. Nimmt der Auftraggeber das
Bauwerk in Benutzung, insbesondere ohne unsere ausdrückliche Freigabe, so gilt das Bauwerk als abgenommen.
Werden Bauwerke vor deren Fertigstellung in Betrieb genommen, so gehen jegliche Gewährleistungsansprüche
an uns verloren. Bei Zahlungsverzug kann Gartenbau & Reinigung Zyber Berisha (Einzelunternehmen) die Ausführung der
Mängelbeseitigung so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Auftraggeber vollständig bezahlt ist. 

Unter besonderen Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei
Aufbau auf durch Dritten erstelltem Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellten Gewerke, die im
Zusammenhang mit den Arbeiten des Auftragnehmers stehen. Die Gewährleistungseinschränkung wird mit
Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil. 

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind höhere Gewalt
(Naturereignisse) oder mutwillige Zerstörung. Für etwaige Mängel leistet der Auftragnehmer Gewähr durch
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern Material und Pflanzen vom Auftraggeber
bereitgestellt werden, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgerechte Arbeit, nicht aber auf
Ansprüche aus dem Material oder den Pflanzen. Mutterboden und Humus werden vom Auftragnehmer nur
nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere
Nährstoffgehalt und Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen. Für Setzungsschäden, die an Arbeiten
auf nicht vom Auftragnehmer aufgefülltem Gelände entstehen, so wie für Schäden, die durch eine
Verunkrautung des Bodens entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Sofern der Auftragnehmer Pflanzen
oder Saatgut liefert, hat er Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht
aufgeht, nur dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn dem Auftragnehmer die Pflege für mindestens eine
Vegetationsperiode (im Regelfall 1 Jahr) übertragen worden ist. Ausgeschlossen ist dies jedoch, wenn die
Schäden auf das Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstige, vom Auftragnehmer
nicht beeinflussbare Faktoren zurückgeführt werden kann. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu
vereinbaren.
Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur
verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Darüberhinausgehende Ansprüche,
insbesondere auf Schadenersatz, sind auf die halbe Höhe des Auftragswertes begrenzt. Der Auftraggeber haftet
gegenüber Dritten ob der Gefahren der Arbeiten. Die diesbezügliche Haftung
des Auftragnehmers beschränkt sich auf einer verschuldensabhängigen Haftung.

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

Bis zur völligen Bezahlung bleiben sämtliche Lieferungen – Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und alle Materialien und Leistungen – Eigentum von Gartenbau & Reinigung Zyber Berisha (Einzelunternehmen), soweit sie mit dem Grundstück noch nicht verbunden sind. Des Weiteren gilt für Gartenpläne und Bemaßungen das alleinige Eigentum von Gartenbau & Reinigung Zyber Berisha (Einzelunternehmen) auch nach Auftragsbezahlung, sowie jegliche Bilder die von dem Bauvorhaben gemacht werden, diese dienen insofern zu Werbezwecken und dürfen im Internet Fernsehen, auf Flyern oder jeglichen anderen Werbemitteln ausgestrahlt werden sofern keine Personen, Straßenschilder oder Hausnummern zu erkennen sind. Der Auftragnehmer ist mir Ihrer Nutzung zu den eben genannten Zwecken einverstanden.

§ 9 Duldung und Wegnahme

Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so wird der nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers dulden dass
dieser Baustoffe, Bauteile und Pflanzen, auch wenn diese bereits mit Grund und Boden fest verbunden sind,
aufnehmen und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge
zurücknehmen und sich aneignen darf. Des Weiteren werden die Stunden für das Aufnehmen ebenfalls berechnet
und abzüglich des ausstehenden Betrages in Rechnung gestellt. Die Lieferung sämtlicher Waren und Leistungen
erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Ist die Ware oder Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen
nach der zweiten Mahnung bezahlt, ist Zyber Berisha Gartenbau & Reinigung (Einzelunternehmen) und die Lieferanten
berechtigt, diese wieder zu holen und das Grundstück des Auftragnehmers zu betreten.

§ 10 Schriftform & Kommunikation

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder Dritte
abzugeben hat, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine mündliche Abgabe, Vertragsschließung, Angebotsanfrage bzw. Abgabe durch den Auftragnehmer oder sonstige Absprachen sind, wenn Sie nicht in Schriftform geschehen, weder verbindlich noch wirksam. Schriftform schließt nicht nur die Kommunikation über Brief & Post, sondern auch Elektronische Post (E-Mail), FAX, unterschriebene handgefertigte Dokumente 

§ 11 & 12 Gerichtsstand & mündliche Absprachen 

a.) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten (HGB), juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand das für den
Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

b.) Mündliche absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages/ Leistungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich
niedergelegt und von beiden Vertragsparteien abgezeichnet wurden.

§ 13 Maße & Toleranz 

Für die vorgeschriebenen und vereinbarten Maße gelten die DIN – Toleranzen oder die jeweilige Bearbeitung
technisch vorgegebenen Abweichungen. Abweichungen im Bereich der Dicke, Ebenheit, Materialgüte und
Oberflächenbeschaffenheit liegen im Rahmen der Lieferbedingungen des Vorlieferanten. Zeugnisse oder
Bescheinigungen sind nicht im Lieferumfang enthalten. Wir haften ebenfalls nicht für Folgekosten durch
Mängel, welche durch Vorlieferanten verursacht wurden.

§ 14 Gewährleistung für Pflanzen

Eine Garantie bzw. Gewährleistung für das Anwachsen können wir grundsätzlich nicht übernehmen, da dies
außerhalb unseres Einflusses liegt. Das gilt nicht, wenn wir die Pflanze selbst angeliefert und eingesetzt haben,
ein laufender Pflegevertrag hinsichtlich der Pflanzen mit dem Kunden besteht und eine Anwuchsgarantie im
Rahmen des Pflegevertrages oder sonst individuell vereinbart worden ist. Das gilt für Aufträge über das Aus,-
und Nachsaat und das Düngen von Pflanzen entsprechend. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung
für die Pflege sowie Schneidearbeiten und jeden weiteren Tätigkeit die mit einer Gartenpflege verbunden sind.
Falls Pflanzen etc. nach der Pflege einen Schaden davon getragen haben so muss der Auftraggeber für Ersatz
sorgen und kann diesen Ersatz durch dritte etc. nicht geltend machen. Sämtliche Maße sind Circa-Maße.
Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Muster zeigen lediglich
die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen. Die
Gewährleistung für Pflanzen beträgt eine Saison, wenn nicht anders Vertraglich vereinbart. Für mangelnde
Pflege der Pflanzen (zu wenig wässern düngen o.ä.) Übernehmen wir keine Haftung.

§ 14 salvatorische Klausel & Stand der AGBs

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle
der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

der Stand der AGBs ist der 14.05.2022 – Änderungen, Fehler in Text vorbehalten. 

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